Mitgliedschaften

Für Innenarchitekten ist es unerlässlich in Netzwerken zu agieren, um zum Wohle des Bauherrn alle Wissensgebiete inklusive der neuen Entwicklungen abzudecken.
Außerdem ist es Voraussetzung in der Architektenliste der zuständigen Kammer eingetragen zu sein, um sich überhaupt Innenarchitekt nennen zu dürfen.

Nur wer die Voraussetzungen erfüllt (Studium, Praxisphase beim eingetragenen Innenarchitekten, entsprechende Fort- und Weiterbildung) und in die Architektenliste eingetragen wurde, darf sich auch Innenarchitekt nennen.


Seit 1989 ist Pia A. Döll Mitglied im Bund Deutscher Innenarchitekten (bdia).

Sie arbeitete seit 2001 im Vorstand des Landesverband Hessen mit, und wurde 2005 zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Von 2011 bis 2015 war sie die Vorsitzende des BDIA Hessen und führte die Geschäftsstelle des BDIA Landesverbandes Hessen.

Von 2015 bis 2019 war sie Vizepräsidentin im bdia bund deutscher Innenarchitekten und in dieser Funktion auch Delegierte im ECIA (European Council of Interior Architects), AHO (Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) und im Vorstand des ASAP (Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung), sowie dort Sprecherin der Fachausschuss Innenarchitektur.

Seit November 2019 war sie Präsidentin des bdia

Architekten- und Ingenieur Verein (AIV)

Seit 2012 ist Pia A. Döll Mitglied im Architekten und Ingenieur Verein (AIV) Frankfurt / Main.

Architekten- Stadtplanerkammer Hessen

Pia A. Döll ist Mitglied der Architekten- Stadtplanerkammer Hessen

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen,
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bierstadter Straße 2 • 65189 Wiesbaden

Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung “Innen- architekt” ergibt sich aus der Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer Hessen (Bundesrepublik Deutschland). Frau Döll unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes (HASG), insbesondere den Pflichten aus § 17 HASG. Der Text des HASG kann auf der Homepage der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen eingesehen werden:
https://www.akh.de/fileadmin/download/Recht/Gesetze/HASG.pdf

Als Mitglied der Architektenkammer Hessen bin ich zur kontinuierlichen und qualitätsvollen Weiterbildung im Nachweis verpflichtet und komme dem sehr gerne nach. Ich arbeite ehrenamtlich in vielen Gremien dort mit, wie zum Beispiel die Vertreterversammlung und die Arbeits- gruppe Öffentlichkeitsarbeit. Ich war auch Leiterin der Arbeitsgruppe Evaluierung des HASG (Hessischen Architekten und Stadtplanergesetzes) in der AKH

Förderverein der Bundesstiftung Baukultur

Seit 2008 ist Pia A. Döll Mitglied im Förderverein der Bundesstiftung Baukultur.